Was darf in die Feldpost? Eine Übersicht
- März 28, 2023
Feldpost ist eine wichtige Möglichkeit für Militärpersonen, mit ihren Lieben zu Hause in Kontakt zu bleiben. Doch was darf man überhaupt via Feldpost versenden und was nicht? In der Schweiz gibt es klare Gesetze und Vorschriften, die das Versenden von Post im militärischen Bereich regeln.
Laut der Verordnung des Verteidigungsdepartements über die Feldpost vom 21. Novemeber 2018 dürfen über die Feldpost Briefe, Postkarten, Pakete und Päckli verschickt werden. Dabei dürfen die Sendungen ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten und keine gefährlichen Gegenstände oder verbotenen Substanzen enthalten. Auch Waffen oder waffenähnliche Gegenstände sind nicht erlaubt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Versenden von politischen oder religiösen Inhalten, die gegen die geltenden Gesetze oder die guten Sitten verstossen, verboten ist. Auch die Verbreitung von extremistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten ist nicht erlaubt.
Dos:
- Nutze die Feldpost als Möglichkeit, um mit deinen Lieben in Kontakt zu bleiben
- Verwende die korrekte Adressierung, um sicherzustellen, dass die Post korrekt zugestellt wird
- Beachte die erlaubten Grössen und Gewichte von Briefen, Postkarten, Paketen und Päckli
Donts:
- Versende keine gefährlichen Gegenstände oder verbotenen Substanzen
- Versende keine Waffen oder waffenähnlichen Gegenstände
- Verbreite keine politischen oder religiösen Inhalte, die gegen die geltenden Gesetze oder die guten Sitten verstossen
- Verbreite keine extremistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte
Sollten diese Vorschriften nicht eingehalten werden, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist es wichtig, vor dem Versand von Feldpost die geltenden Gesetze und Vorschriften zu kennen und zu beachten.